Gemini vor dem EuGH, Meta stoppt Crawling-Klausel, Creator Assistant wird proaktiv

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Ein EuGH-Generalanwalt zieht erste Grenzen dafür, wann KI-Chatbots Nachrichtenartikel nacherzählen dürfen. Meta setzt seine umstrittene Crawling-Klausel bis auf Weiteres aus und der Creator-Assistant für Facebook bekommt neue Funktionen.

Das Thema kurz und kompakt

  • EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hält es für möglich, dass Antworten von Google Gemini Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie die konkrete Ausdrucksform eines Artikels erkennbar wiederverwenden. Fakten und Nachrichten selbst sind nicht geschützt.
  • Fragen zum Training von KI-Modellen hält er im konkreten Fall für unzulässig, weil nicht belegt ist, dass die Artikel dafür genutzt wurden.
  • Die Schlussanträge sind nicht bindend, ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.
  • Meta hat die Einführung seiner neuen Geschäftsbedingungen mit Crawling-Klausel auf unbestimmte Zeit verschoben, bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen.
  • Der Creator-Assistent für Facebook meldet jetzt proaktiv Trends, entwirft Kommentar-Antworten in der eigenen Stimme und läuft auch im Web.

EuGH: Wann darf Gemini Nachrichten nacherzählen?

Am 3. November hat Generalanwalt Maciej Szpunar seine Schlussanträge im Verfahren C-250/25 vorgelegt. Es ist nach Angaben des Gerichts das erste Verfahren zu generativer KI vor dem EuGH. Geklagt hat Like Company, ein ungarischer Verlag mit mehreren Nachrichtenportalen, gegen Google. Anlass war unter anderem, dass Gemini auf Anfrage einen Verlagsartikel ausführlich zusammenfasste. Das ungarische Gericht bat den EuGH um Klärung unionsrechtlicher Fragen.

Szpunar kommt zu einer differenzierten Einschätzung. Wenn ein Chatbot einen Presseartikel von der Website abruft, für eine Antwort weiterverwendet und diese Antwort ausgibt, können Rechte der Presseverlage berührt sein, nämlich das Recht auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung. Dabei komme es auf zwei Dinge an. Erstens darauf, ob der Zugriff rechtmäßig war, etwa ob der Chatbot eine Bezahlschranke umgangen hat. Zweitens darauf, ob die Antwort die konkrete journalistische Ausdrucksform erkennbar wiederverwendet, und zwar so, dass Leser:innen keinen Anlass mehr haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht schützt nicht die berichteten Tatsachen, sondern nur die spezifische Ausdrucksform und soll die Investitionen der Verlage in journalistische Inhalte sichern, kein Monopol auf Nachrichten schaffen.

Zum KI-Training hält Szpunar die Fragen des ungarischen Gerichts für unzulässig: Es sei nicht belegt, dass Artikel der Like Company überhaupt ins Training von Gemini eingeflossen sind, und Training sei keine „Online-Nutzung“ von Presseveröffentlichungen im Sinne des Verlegerrechts. Eine Freigabe für KI ist das nicht, auch Training kann nach anderen Regeln des Urheberrechts relevant sein. Ob Gemini die Artikel der Like Company tatsächlich so genutzt hat, prüft das Gericht in Budapest. Der EuGH folgt Schlussanträgen meist, ist aber nicht daran gebunden. Für Presseverlage, deren Zugriffszahlen durch KI-Zusammenfassungen sinken, könnte ein Urteil in diesem Sinne die Verhandlungsposition stärken.

Meta: Crawling-Klausel bis auf Weiteres gestoppt

Wir hatten berichtet, dass Meta mit neuen Geschäftsbedingungen Websites auslesen darf, die zu Geschäftskonten gehören, und den Start zunächst vom 30. Oktober auf den 20. November verschoben hat. Inzwischen geht Meta weiter: Am 28. Oktober kündigte das Unternehmen an, die Einführung auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Es wolle sich erst mit Branchenverbänden und führenden Vertreter:innen beraten, die Beratung könne über den 20. November hinausgehen, dann verschiebe sich die Einführung entsprechend. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen. Zuvor hatten Verlage und Werbetreibende bei den Wettbewerbsbehörden der EU und Großbritanniens Beschwerde eingelegt. Sie argumentierten, die Klausel gebe Meta ein unbegrenztes Recht, Inhalte für KI-Dienste zu nutzen. Meta weist das zurück. Laut Berichten hat die britische Wettbewerbsbehörde CMA zudem eine Untersuchung zu den Bedingungen eröffnet. Für Unternehmen mit Meta-Geschäftskonto heißt das: kein akuter Handlungsdruck, aber der Fall bleibt offen.

Facebook: Creator Assistant wird proaktiv

Meta hat den Creator Assistant für Facebook erweitert, den KI-Chatbot, der seit Juni in den USA, Kanada und Indien Creator:innen berät. Neu ist, dass er von sich aus meldet, wenn es relevante Trends oder Chancen in der eigenen Nische gibt. Er liefert ausführlichere Hilfe bei der Erstellung von Inhalten, etwa detaillierte Pläne für einen Beitrag, und erkennt die wichtigsten Fragen unter Beiträgen und entwirft Antworten in der Stimme der Creator:innen. Außerdem läuft der Assistent jetzt im Web im Creator-Dashboard und in der Creator-Studio-App. Meta will ihn in den kommenden Monaten in weitere Werkzeuge einbauen. Zur Einordnung: Beobachter:innen sehen das Risiko, dass trendbasierte Empfehlungen Inhalte gleichförmiger machen und automatisierte Antworten den Austausch mit der Community entpersonalisieren. Ob und wann die Funktion in Deutschland startet, ist nicht bekannt. Wie Du Kanäle strategisch planst, Inhalte produzierst und KI-Werkzeuge gezielt und verantwortungsvoll nutzt, lernst Du in unseren Weiterbildungen zu Social Media Management und KI Prompt Engineering, je nach Situation förderfähig über Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz. Alle Angebote findest Du in der Kursübersicht.

Fazit

  • Der EuGH-Generalanwalt hält Urheberrechtsverletzungen durch Chatbot-Antworten für möglich, wenn die Ausdrucksform erkennbar übernommen wird, nicht bei bloßen Fakten.
  • Zum KI-Training äußert er sich nur am Rande, die Schlussanträge binden das Gericht nicht.
  • Meta stoppt die Crawling-Klausel bis auf Weiteres, die bisherigen Bedingungen gelten weiter.
  • Der Facebook-Creator-Assistent wird proaktiv und entwirft Kommentar-Antworten.

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