KOMPASS-Förderung für Solo-Selbstständige


Was ist das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige)?
KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), das über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert wird. Das Programm unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihre berufliche Zukunft durch passgenaue Weiterbildungen und Qualifizierungen sicherer, digitaler und resilienter zu gestalten.
Die KOMPASS-Förderung gewährt einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 € für eine passende Qualifizierung. Nach erfolgreicher Teilnahme werden bis zu 90 % der Weiterbildungskosten durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstattet. Die Förderung steht einmal innerhalb von zwölf Monaten zur Verfügung.Ob eine Förderung in Deinem konkreten Fall möglich ist, entscheiden die zuständigen KOMPASS-Anlaufstellen
im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Als zertifizierter Bildungsträger
beraten wir bei Distart Dich gerne und unterstützen Dich bei der Auswahl der passenden Weiterbildung aus unserem Angebot.
Weiterbildung & Kurse mit der KOMPASS-Förderung
Gerne beraten wir Dich persönlich, welche unserer Weiterbildungen zu Deinen Zielen passt. Wir haben ein vielfältiges Angebot an unterschiedlichen Qualifizierungen, alle förderfähig durch das KOMPASS-Programm.

Kostenfreie Beratung

Wer kann über KOMPASS-Programm gefördert werden?
Mindestens 2 Jahre am Markt
Haupterwerb in Deutschland
Maximal 1 Vollzeitäquivalent

Wichtig für Dich als Solo-Selbstständige:r

Schritt für Schritt: So erhältst Du die KOMPASS-Förderung

Kostenloses Beratungsgespräch (KOMPASS-Anlaufstelle)
Qualifizierungsscheck erhalten
Weiterbildung bei Distart buchen
Teilnahme erfolgreich abschließen
Rückerstattung beantragen
Erstattung erhalten
KOMPASS-Förderung: Warum Distart die richtige Wahl ist
Distart ist zertifizierter Bildungsträger mit Fokus auf Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Social Media. Unsere Weiterbildungen bereiten Dich gezielt auf moderne Berufsfelder vor und sind vollständig über die KOMPASS-Förderung förderfähig. Wir kombinieren fundiertes Fachwissen mit praxisnaher Anwendung und begleiten Dich bei jedem Schritt.
Mehr Zeit fürs Kerngeschäft

Unsere KOMPASS-Förderung Kurse vermitteln Dir Tools und Methoden, die Dich im Arbeitsalltag als Solo-Selbstständige:r entlasten.
Aktuellstes Wissen aus der Praxis

Alle Dozent:innen bei Distart arbeiten täglich in Kundenprojekten und wissen genau, was in der Praxis wirklich funktioniert.
Direkt umsetzbare Strategien
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Die Inhalte unserer Qualifizierungen kannst Du sofort in Deinem Business anwenden – ohne Umwege.
Stärker am Markt auftreten

Praxisnahe Weiterbildung mit der KOMPASS-Förderung macht Deine Fachkompetenz sichtbar und schafft Vertrauen bei Kunden.
Mehr erfahren über das KOMPASS-Förderprogramm
Dort erhältst Du detaillierte Informationen zum ESF Plus-Programm, zu den Förderbedingungen und zur Arbeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Bewilligungsbehörde. Außerdem kannst Du Dir eine Übersicht aller verfügbaren KOMPASS-Anlaufstellen herunterladen, bei denen Du ein kostenloses Beratungsgespräch für Deine Weiterbildung führen kannst.
Zertifizierte Qualität bei Distart





Bereit für den nächsten Schritt?

Häufig gestellte Fragen
KOMPASS („Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert wird.
Es unterstützt Solo-Selbstständige bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildungen mit einem Zuschuss von bis zu 90 % der Kosten bzw. maximal 4.500 € netto pro Jahr.
Um die KOMPASS-Förderung zu erhalten, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz & Tätigkeit in Deutschland
- Wohnsitz und berufliche Tätigkeit in Deutschland
- Hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 51 % des Einkommens)
- Seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv
- Keine Mitarbeitenden bzw. maximal 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Keine laufende Insolvenz
- Keine gleichartige Förderung über das Jobcenter (§ 16c SGB II)
- Kein KOMPASS-Scheck innerhalb der letzten 12 Monate
- Bis zu 90 % der Nettokosten werden übernommen
- Maximal 4.500 € netto pro Person
- Die Mehrwertsteuer wird nur gefördert, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist (z. B. bei Freiberufler:innen).
- Eigenanteil: mindestens 10 % der Nettokosten zzgl. ggf. MwSt.
- Nicht förderfähig sind z. B. Kursmaterialien, Reisekosten oder ähnliche Zusatzkosten.
- Kontaktaufnahme mit einer frei wählbaren Anlaufstelle (online oder telefonisch)
- Erstberatung inkl. individueller Bedarfsprüfung
- Ausstellung des Qualifizierungsschecks (6 Monate gültig)
- Kursstart – erst nach Ausstellung des Schecks möglich
- Durchführung der Weiterbildung (maximal 6 Monate)
- Einreichung des Erstattungsantrags über das Z-EU-S-Portal der DRV Knappschaft-Bahn-See
- Auszahlung der Förderung in der Regel innerhalb von ca. 4–12 Wochen nach Antragstellung
- Nachweis der Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheid)
- Nachweis des Haupterwerbs (z. B. Einkommensteuerbescheid)
- Mitarbeitererklärung (ggf. inkl. VZÄ-Rechner)
- De-minimis-Erklärung (Nachweis, dass in den letzten 3 Jahren weniger als 300.000 € staatliche Beihilfen bezogen wurden)
- Kursbeschreibung mit Angaben zu Dauer, Inhalten und Kosten
Nach Abschluss der Weiterbildung:
- Teilnahmebescheinigung bzw. Zertifikat
- Rechnung
- Zahlungsnachweis
Förderfähige Weiterbildungen:
Gefördert werden Weiterbildungen mit klarem Bezug zur geschäftlichen bzw. beruflichen Weiterentwicklung, zum Beispiel:
- Online-Marketing, Social Media, KI und Automatisierung
- Betriebswirtschaftliche Themen (z. B. Pricing, Positionierung)
- Fachliche Softwaretrainings (z. B. Adobe, Canva, Schnittprogramme)
- Soft Skills mit beruflichem Bezug (z. B. Kommunikation, Stressmanagement)
Nicht förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind in der Regel Weiterbildungen ohne klaren beruflichen Bezug (z. B. reine Hobby- oder Freizeitkurse). Entscheidend ist, dass die Maßnahme einen nachvollziehbaren Beitrag zur beruflichen oder unternehmerischen Entwicklung leistet.
- Absage vor Kursbeginn: Informiere frühzeitig die Anlaufstelle – in vielen Fällen ist eine erneute Antragstellung möglich.
- Abbruch während des Kurses: Bei einem Abbruch während der Weiterbildung erfolgt in der Regel keine Erstattung, da der erforderliche Abschlussnachweis fehlt. In Ausnahmefällen (z. B. bei Krankheit) kann eine individuelle Prüfung erfolgen.
- Wichtig: Pro Jahr ist nur ein Kurs förderfähig. Eine Umbuchung oder Änderung nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks ist in der Regel nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen kann jedoch eine individuelle Prüfung durch die Anlaufstelle erfolgen.
Nicht über KOMPASS selbst – aber Distart bietet auf Anfrage Ratenzahlung oder spätere Fälligkeit an.
Wichtig ist, dass die Zahlung vor dem Erstattungsantrag vollständig erfolgt ist.
Nein – pro Qualifizierungsscheck wird in der Regel nur eine Weiterbildung gefördert. Weitere Weiterbildungen können erst nach Ablauf von 12 Monaten bzw. im Folgejahr erneut gefördert werden.
Das Z-EU-S-Portal ist die offizielle Online-Plattform der DRV Knappschaft-Bahn-See zur Einreichung des Erstattungsantrags.
Die Zugangsdaten werden i. d. R. von der Anlaufstelle bei der Beratung erstellt.
Z-EU-S-Portal: https://foerderportal-zeus.de
Ja. Die Wahl der Anlaufstelle ist bundesweit frei.
Wichtig: Keine parallelen Anträge bei mehreren Stellen.
Ja – hier die offizielle Übersicht (Stand 2025): Anlaufstellenliste (PDF)
- Beratungsgespräch führen
- Förderfähigkeit prüfen
- Beratungsprotokoll erstellen
- Kursbewertung und Freigabe
- Ausstellung des Qualifizierungsschecks
- Anleitung zur Antragstellung im Z-EU-S-Portal
- Unterstützung bei Nachfragen oder Zweifeln
- Weiterbildungsangebot und Kursbeschreibung liefern
- Nachweis AZAV-Zertifizierung
- Teilnahmebescheinigung und Zertifikat ausstellen
- Teilnehmende bei Antrag und Vorbereitung unterstützen
- Keine Kommunikation mit der DRV oder Anlaufstelle im offiziellen Sinne (es sei denn, die Teilnehmenden erlauben es aktiv)
- Die Anlaufstelle (z. B. IHK, Köln Business) ist für die Beratung und Ausstellung des Qualifizierungsschecks zuständig.
- Die DRV Knappschaft-Bahn-See prüft nach Kursende die vollständige Antragstellung im Z-EU-S-Portal und führt die Rückzahlung durch.
- Wir als Bildungsträger kommunizieren primär mit dem Teilnehmenden, nicht mit der DRV.
Nein.
KOMPASS ist ein freiwilliges Förderprogramm des BMAS. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung über den Qualifizierungsscheck liegt im Ermessen der Anlaufstelle. Diese prüft individuell anhand der Kriterien (z. B. wirtschaftlicher Nutzen, Passgenauigkeit der Weiterbildung).
Eine förderfähige Maßnahme muss folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens 20 Zeitstunden umfassen
- Innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden
- Von einem zertifizierten Bildungsträger angeboten werden (z. B. AZAV, ISO 9001)
- Einen nachweisbaren beruflichen Mehrwert für die Solo-Selbstständigkeit bieten
Zudem muss die Maßnahme klar auf ein konkretes berufliches Ziel oder die wirtschaftliche Stabilisierung der Selbstständigkeit ausgerichtet sein.
Ein Bildungsträger muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- AZAV-Zertifizierung (nach § 180 SGB III)
- Zertifiziertes Qualitätsmanagement (z. B. ISO 9001, LQW, EFQM, QESplus)
- Öffentliche Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz eines Bundeslandes
Distart ist AZAV-zertifiziert – damit erfüllen alle unsere angebotenen Weiterbildungen das zentrale Förderkriterium.
- Der Kurs darf erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks beginnen.
- Ab Ausstellungsdatum gilt eine Frist von 6 Monaten für den Abschluss der Maßnahme.
- Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen (nur in begründeten Ausnahmefällen per Einzelfallentscheidung möglich).
Die De-minimis-Erklärung ist eine formale Bestätigung, dass der Antragsteller:
- in den letzten drei Steuerjahren weniger als 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten hat
- alle erhaltenen Beihilfen ordnungsgemäß dokumentiert wurden
Zu diesen Beihilfen zählen z. B. Corona-Hilfen, Gründerzuschüsse, Innovationsgutscheine oder Fördermittel aus dem ESF.
Die Erklärung ist Bestandteil der Fördervoraussetzungen und wird im Rahmen des Antrags abgefragt.
Eine Unterrichtseinheit (UE) = 45 Minuten
Zeitstunde = 60 Minuten
→ KOMPASS fördert nur Weiterbildungen mit mind. 20 Zeitstunden, nicht UE
→ Bei Weiterbildungen mit UEs: Umrechnung auf volle Zeitstunden beachten!
Dann kann sie nicht über einen einzelnen Qualifizierungsscheck gefördert werden.
Ein „Teilerfolg“ wird nicht anteilig bezuschusst.
Ausnahmefälle (z. B. medizinisch begründete Abbrüche) müssen mit der Anlaufstelle oder DRV geklärt werden – es gibt keinen automatischen Anspruch.
Mögliche Lösungen:
- Kürzung auf ein förderfähiges Modul (z. B. Buchung einzelner Teilabschnitte)
- Aufteilung in mehrere Abschnitte → erneute Förderung im Folgejahr möglich
Tipp: Distart bietet eine modulare Kursstruktur (z. B. einzelne Themenpakete), sodass sich Weiterbildungen flexibel an die Förderbedingungen anpassen lassen.
Das Zertifikat oder die Teilnahmebescheinigung ist zwingend erforderlich, um:
• die ordnungsgemäße Durchführung der Weiterbildung nachzuweisen
• die Erstattungsfähigkeit gegenüber der DRV Knappschaft-Bahn-See sicherzustellen
Ohne entsprechenden Nachweis erfolgt keine Auszahlung der Förderung – auch dann nicht, wenn der Kurs bereits bezahlt wurde.
Bei Distart wird das Zertifikat automatisch erstellt und an Dich als PDF versendet.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von etwa 4 bis 12 Wochen nach Einreichung des vollständigen Erstattungsantrags über das Z-EU-S-Portal.
Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Teilnahmebescheinigung, Rechnung und Zahlungsnachweis) vollständig und korrekt vorliegen. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
- Die Zugangsdaten werden in der Regel von der Anlaufstelle vergeben.
- Bei Verlust: Bitte die Anlaufstelle kontaktieren oder die Z-EU-S-Supporthotline nutzen (Kontaktdaten in der FAQ-PDF).
- Ein neues Konto ist nicht erforderlich – es muss lediglich der Zugang wiederhergestellt werden.
Die Maßnahme muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.
Daraus ergibt sich indirekt:
• Viele Weiterbildungen sind faktisch eher kompakt/intensiv aufgebaut.
• Aber Teilzeit ist nicht ausgeschlossen, solange die 6-Monats-Frist eingehalten wird.
Zusätzlich wichtig:
Die konkrete Ausgestaltung (Vollzeit, Teilzeit, abends etc.) wird nicht zentral verboten, sondern hängt von der Art der Weiterbildung und der Anlaufstelle ab.
Ja – es ist grundsätzlich möglich und oft sinnvoll, mehrere Angebote einzuholen.
In einigen Fällen kann die Anlaufstelle Vergleichsangebote anfordern, insbesondere bei höheren Kurskosten oder wenn die Passung der Maßnahme geprüft werden soll.
Distart unterstützt Dich bei Bedarf mit einer fundierten Begründung, warum unsere Weiterbildung besonders geeignet ist – z. B. durch Inhalte, Struktur, Zertifizierungen oder Teilnehmererfahrungen.
Unsere Weiterbildungen sind für Einsteiger:innen und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet.
Ja – sofern im Beratungsgespräch nachvollziehbar gemacht wird, dass die Weiterbildung:
- dem Ausbau von Kompetenzen dient, die bisher fehlen
- relevant für die Ausrichtung des Geschäfts ist
Tipp: Im Beratungsgespräch (Distart & Anlaufstelle) kann das Vorgespräch so gelenkt werden, dass eine Grundmotivation und Zielorientierung deutlich werden – auch ohne Vorwissen.
Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Solo-Selbstständige, also an natürliche Personen, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
Eine Förderung ist daher auch bei verschiedenen Rechtsformen möglich (z. B. Einzelunternehmen oder GbR), sofern die antragstellende Person die Kriterien der Solo-Selbstständigkeit erfüllt.
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG) wird die Förderfähigkeit im Einzelfall geprüft. Entscheidend ist, ob die antragstellende Person wirtschaftlich eigenständig tätig ist und die Voraussetzungen für Solo-Selbstständige erfüllt.
Grundsätzlich kann eine abgebrochene Weiterbildung nicht über denselben Qualifizierungsscheck fortgeführt werden.
Eine erneute Förderung ist jedoch möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind – in der Regel erst nach Ablauf von 12 Monaten und nach erneuter Antragstellung über eine Anlaufstelle.
Ob und in welchem Umfang eine Fortführung sinnvoll und förderfähig ist, wird im Einzelfall durch die Anlaufstelle geprüft.
Eine große!
Die Formulierung der Maßnahme hat Einfluss darauf, ob sie als arbeitsmarktnah oder förderwürdig eingeschätzt wird.
Beispiel:
„Stressmanagement privat“ – eher kritisch
„Stressbewältigung in der Kund:innenkommunikation“ – plausibel

