Fördermöglichkeiten


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Bildungsgutschein für Arbeitssuchende
Was ist ein Bildungsgutschein? Und wie bekomme ich diesen?

Qualifizierungschangengesetz für Unternehmen
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Was ist der BFD?

KOMPASS für Solo-Selbstständige
Was ist KOMPASS?

Welche Weiterbildung und Förderung passt zu Dir?
Dich und Deine Fragen.

Häufig gestellte Fragen
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße:
Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeitende):
Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Mittlere Unternehmen (50–499 Mitarbeitende):
Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 50 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Große Unternehmen (≥ 500 Mitarbeitende):
Bis zu 25 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Der Antrag auf Förderung wird im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes in der Regel durch das Unternehmen als Arbeitgeber gestellt, nicht durch die Beschäftigten selbst.
Distart unterstützt Sie bei der Antragstellung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes – von der Vorbereitung aller Unterlagen bis zur Begleitung im gesamten Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit.
Für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) ist eine Förderung in begrenztem Umfang möglich, insbesondere für kürzere Maßnahmen, die den Berufseinstieg unterstützen.
Die Förderhöhe und -dauer fallen in diesen Fällen jedoch in der Regel deutlich geringer aus.
Verbindliche Auskünfte erhältst Du ausschließlich im persönlichen Gespräch mit Deinem BFD-Berater.
Um die KOMPASS-Förderung zu erhalten, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz & Tätigkeit in Deutschland
- Wohnsitz und berufliche Tätigkeit in Deutschland
- Hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 51 % des Einkommens)
- Seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv
- Keine Mitarbeitenden bzw. maximal 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Keine laufende Insolvenz
- Keine gleichartige Förderung über das Jobcenter (§ 16c SGB II)
- Kein KOMPASS-Scheck innerhalb der letzten 12 Monate
Eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel ein Status als Soldat:in auf Zeit (SaZ) mit mindestens vier Jahren Dienstzeit oder als BO 41.
Über die individuelle Förderfähigkeit sowie den konkreten Förderumfang entscheidet ausschließlich der BFD im Rahmen eines verpflichtenden Beratungsgesprächs, in dem auch das persönliche Berufsziel festgelegt wird.
Unsere Weiterbildungen sind auf anerkannte und zivil verwertbare Qualifikationen ausgerichtet und können so optimal beim Übergang in das Berufsleben außerhalb der Bundeswehr unterstützen.
Der BFD gibt hier einen ersten Überblick über die mögliche Förderhöhe. Die konkrete Förderung wird individuell im Beratungsgespräch festgelegt.

