Fördermöglichkeiten


Bildungsgutschein für Arbeitssuchende
Was ist ein Bildungsgutschein? Und wie bekomme ich diesen?

Qualifizierungschancengesetz für Unternehmen
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Was ist der BFD?

KOMPASS für Solo-Selbstständige
Was ist KOMPASS?

Deutsche Rentenversicherung
Was ist DRV?

Bildungsfreistellung
Über regionale Förderungen
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Regionale Förderungen
Über regionale Förderungen

Weiterbildung steuerlich absetzten
So sparst Du bei Deiner Fortbildung bei Distart

Welche Weiterbildung und Förderung passt zu Dir?
Wir freuen uns auf Dich und Deine Fragen.
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Häufig gestellte Fragen
Die Höhe der Förderung richtet sich hauptsächlich nach Ihrer Unternehmensgröße:
Unternehmen mit 1–49 Mitarbeitenden erhalten bis zu 100 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Bei Unternehmen mit 50–499 Mitarbeitenden beträgt die Förderung bis zu 50 % der Weiterbildungskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts.
Größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erhalten bis zu 25 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 25 % zum Arbeitsentgelt.
Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.
Der Antrag auf Förderung wird im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes in der Regel durch das Unternehmen als Arbeitgeber gestellt, nicht durch die Beschäftigten selbst.
Distart unterstützt Sie bei der Antragstellung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes – von der Vorbereitung aller Unterlagen bis zur Begleitung im gesamten Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit.
Für freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) ist eine Förderung in begrenztem Umfang möglich, insbesondere für kürzere Maßnahmen, die den Berufseinstieg unterstützen.
Die Förderhöhe und -dauer fallen in diesen Fällen jedoch in der Regel deutlich geringer aus.
Verbindliche Auskünfte erhältst Du ausschließlich im persönlichen Gespräch mit Deinem BFD-Berater.
Um die KOMPASS-Förderung zu erhalten, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz & Tätigkeit in Deutschland
- Hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 51 % des Einkommens)
- Seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv
- Keine Mitarbeitenden bzw. maximal 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Keine laufende Insolvenz
- Keine gleichartige Förderung über das Jobcenter (§ 16c SGB II)
- Kein KOMPASS-Scheck innerhalb der letzten 12 Monate
Eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel ein Status als Soldat:in auf Zeit (SaZ) mit mindestens vier Jahren Dienstzeit oder als BO 41.
Über die individuelle Förderfähigkeit sowie den konkreten Förderumfang entscheidet ausschließlich der BFD im Rahmen eines verpflichtenden Beratungsgesprächs, in dem auch das persönliche Berufsziel festgelegt wird.
Unsere Weiterbildungen sind auf anerkannte und zivil verwertbare Qualifikationen ausgerichtet und können so optimal beim Übergang in das Berufsleben außerhalb der Bundeswehr unterstützen.
Der BFD gibt hier einen ersten Überblick über die mögliche Förderhöhe. Die konkrete Förderung wird individuell im Beratungsgespräch festgelegt.






