Förderungen für Weiterbildungen

Fördermöglichkeiten

Open magazine spread held by two hands, featuring German text on internal marketing manager benefits and a qualification opportunity law, including charts, icons, and a QR code on a smartphone screen.

Bildungsgutschein für Arbeitssuchende

Mit dem Bildungsgutschein bietet die Agentur für Arbeit in wenigen Schritten den Weg zur Weiterbildung.
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Was ist ein Bildungsgutschein? Und wie bekomme ich diesen?

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit auf Anfrage und unter Berücksichtigung bestimmter VIraussetzungen ausgestellt. Da der Bildungsgutschein eine sogenannte Kann-Leistung ist, obliegt es allerdings der Agentur für Arbeit zu entscheiden, ob eine Notwendigkeit für eine Weiterbildung besteht oder nicht.
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Qualifizierungschangengesetz für Unternehmen

Mit dem Qualifizierungschancengesetz mehr Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer!
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Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz soll Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten bieten, um sich weiterzubilden. Die Bundesagentur für Arbeit fördert dies zum einen durch ein erweitertes Weiterbildungsangebot und zum anderen durch mehr finanzielle Mittel, die sie Mitarbeitern und Arbeitgebern in Weiterbildung zur Verfügung stellt.
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Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Mit dem Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr bereitest Du Dich gezielt auf den beruflichen Neustart vor – durch geförderte Weiterbildungen schon während der Dienstzeit und bis zu 7 Jahre danach.
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Was ist der BFD?

Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt Soldat:innen auf Zeit, Berufssoldat:innen und FWDL aktiv beim Übergang in den zivilen Arbeitsmarkt. Gefördert werden z. B. Umschulungen, Bewerbungstrainings und berufliche Weiterbildungen – auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG). Besonders gefragt: Digitale Skills wie Social Media, KI und Online-Marketing.  Nutze Deine Stärken und starte zivil durch mit unserer zertifizierten Weiterbildung!
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KOMPASS für Solo-Selbstständige

KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige bei ihrer digitalen Weiterbildung mit bis zu 90 % Förderung.
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Was ist KOMPASS?

KOMPASS steht für „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ – ein Förderprogramm des BMAS, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus. Ziel ist es, Deine Selbstständigkeit zukunftssicher, digital und resilient zu machen. Gefördert werden passgenaue Weiterbildungen – z. B. in Social Media, KI oder Online-Marketing.  Wir beraten Dich persönlich und begleiten Dich durch den gesamten Prozess!
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Welche Weiterbildung und Förderung passt zu Dir?

Wir beraten Dich und geben eine kostenfreie Einschätzung! Wir freuen uns auf
Dich und Deine Fragen.
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Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße:

Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeitende):
Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Mittlere Unternehmen (50–499 Mitarbeitende):
Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 50 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Große Unternehmen (≥ 500 Mitarbeitende):
Bis zu 25 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Der Antrag auf Förderung wird im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes in der Regel durch das Unternehmen als Arbeitgeber gestellt, nicht durch die Beschäftigten selbst.

Distart unterstützt Sie bei der Antragstellung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes – von der Vorbereitung aller Unterlagen bis zur Begleitung im gesamten Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit.

Für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) ist eine Förderung in begrenztem Umfang möglich, insbesondere für kürzere Maßnahmen, die den Berufseinstieg unterstützen.

Die Förderhöhe und -dauer fallen in diesen Fällen jedoch in der Regel deutlich geringer aus.

Verbindliche Auskünfte erhältst Du ausschließlich im persönlichen Gespräch mit Deinem BFD-Berater.

Um die KOMPASS-Förderung zu erhalten, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz & Tätigkeit in Deutschland
  • Wohnsitz und berufliche Tätigkeit in Deutschland
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 51 % des Einkommens)
  • Seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv
  • Keine Mitarbeitenden bzw. maximal 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)
  • Keine laufende Insolvenz
  • Keine gleichartige Förderung über das Jobcenter (§ 16c SGB II)
  • Kein KOMPASS-Scheck innerhalb der letzten 12 Monate

Eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel ein Status als Soldat:in auf Zeit (SaZ) mit mindestens vier Jahren Dienstzeit oder als BO 41.

Über die individuelle Förderfähigkeit sowie den konkreten Förderumfang entscheidet ausschließlich der BFD im Rahmen eines verpflichtenden Beratungsgesprächs, in dem auch das persönliche Berufsziel festgelegt wird.

Unsere Weiterbildungen sind auf anerkannte und zivil verwertbare Qualifikationen ausgerichtet und können so optimal beim Übergang in das Berufsleben außerhalb der Bundeswehr unterstützen.

Der BFD gibt hier einen ersten Überblick über die mögliche Förderhöhe. Die konkrete Förderung wird individuell im Beratungsgespräch festgelegt.

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