Weiterbildungsrichtlinie 2026


Über die Weiterbildungsrichtlinie 2026
Die digitale Arbeitswelt wandelt sich rasant. Um sich zukunftsfest aufzustellen, fördern das Land Brandenburg und die Europäische Union im Sinne des lebenslangen Lernens die Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK).
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die zuständige Bewilligungsbehörde und entscheidet über die Förderanträge. Die neue Richtlinie soll die Weiterbildungsbeteiligung und das Weiterbildungsengagement von Unternehmen und Beschäftigten steigern. Nicht ausreichend genutzte Potenziale von Arbeits- und Fachkräften sollen somit gezielt erschlossen werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.
Die Förderung im Überblick
Beschäftigte
Unternehmen & Vereine
Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 €. Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben begrenzt.
100 % Digitaler Prozess
Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Brandenburg.
Erfolgreich in die geförderte Weiterbildung starten
In einem unverbindlichen Infogespräch ermitteln wir gemeinsam die optimale Qualifizierung und besprechen, welche Schritte für den erfolgreichen Antrag erforderlich sind.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG
- Für Beschäftigte (mit Bildungsscheck)
Zuwendungsempfangende sind Beschäftigte, bei denen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Erstwohnsitz im Land Brandenburg oder ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen bzw. einer Einrichtung im Land Brandenburg.
- Für Unternehmen, Freiberufler & Vereine
Gefördert werden Unternehmen, Einrichtungen, juristische Personen sowie Personenvereinigungen des privaten Rechts (z. B. Vereine), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
- Antragsberechtigt sind außerdem Freiberuflerinnen und Freiberufler
sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer beschäftigten Person unterhalten.

Der Ablauf in 4 Schritten
Schritt 1: Online-Antrag
Schritt 2: Anmeldung
Wenn Sie maximale Planungssicherheit wünschen, empfiehlt sich die Anmeldung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Schritt 3).
Schritt 3: Zuwendungsbescheid
Schritt 4: Durchführung & Kostenerstattung
Jetzt beraten lassen
In einem unverbindlichen Infogespräch ermitteln wir gemeinsam die optimale Qualifizierung und besprechen, welche Schritte für den erfolgreichen Antrag erforderlich sind.

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Unsere Weiterbildungen bereiten gezielt auf moderne Berufsfelder vor und vermitteln aktuelles Wissen, das sich direkt an realen Anforderungen und konkreten Praxisbeispielen orientiert.
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Kostenfreie Beratung

Häufig gestellte Fragen
Für die Abrechnung ist ein Verwendungsnachweis über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Zudem ist zur Erfolgskontrolle die Teilnahmebestätigung des Weiterbildungsanbieters vorzulegen.
Sobald Sie Ihren Förderantrag online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht haben und der Eingang elektronisch bestätigt wurde, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Diese stellt keine Bewilligung dar. Eine Anmeldung zur Weiterbildung ist ab diesem Zeitpunkt formal zulässig, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die endgültige Entscheidung trifft die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erst nach Prüfung des Antrags.
Der Antrag kann abgelehnt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.



