Qualifizierungs­chancengesetz (QCG): Jetzt Förderung sichern

Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt auf digitale Transformation, neue Kompetenzanforderungen und den strukturellen Wandel der Arbeitswelt vorzubereiten. So sichern Unternehmen langfristig Fachkräfte, bauen zukunftsrelevante Kompetenzen auf und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Je nach Unternehmensgröße und individueller Förderfähigkeit können Lehrgangskosten teilweise oder vollständig übernommen werden.
Frau mit verschränkten Armen lächelt im Büro, im Hintergrund sprechen zwei Kollegen.

Das QCG kurz erklärt

In diesem Video erklärt Nils kurz und kompakt, wie das Qualifizierungschancengesetz funktioniert, welche Fördermöglichkeiten Ihrem Unternehmen offenstehen und wie Sie die staatliche Unterstützung optimal nutzen können, um strategische Qualifizierung im Strukturwandel hin zur Digitalisierung zu gewährleisten.

Was ist das
Qualifizierungs­chancengesetz (QCG)?

Mit dem Qualifizierungschancengesetz investieren Unternehmen strategisch in zukunftsrelevante Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden. Gefördert werden Qualifizierungen, die Beschäftigte auf veränderte Anforderungen der digitalen und technologischen Arbeitswelt vorbereiten und Unternehmen dabei unterstützen, Transformationsprozesse erfolgreich zu gestalten.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten; zusätzlich erhalten Sie bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung.

Die Förderung steht grundsätzlich Unternehmen jeder Größe und Branche offen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Einzelfall geprüft. Im Mittelpunkt stehen arbeitsmarktbezogene Qualifizierungen mit allgemein verwertbaren Kompetenzen – insbesondere in Bereichen wie KI, digitale Kommunikation und datengetriebenes Marketing.

Als zertifizierter Bildungsträger begleitet Distart Sie durch den gesamten Förderprozess – von der kostenlosen Beratung bis zur Antragstellung. Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren.
Frau mit Wireless-Kopfhörern arbeitet am Laptop mit extra Bildschirm in hellen Bürofenstern.

Welche Vorteile bietet eine Weiterbildung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes?

Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes ermöglichen Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gezielt und planbar weiterzuqualifizieren. Die Qualifizierungszeiten lassen sich flexibel in betriebliche Abläufe integrieren, während neu erworbene Kompetenzen praxisnah in den Arbeitsalltag übertragen werden können.

Unternehmen nutzen damit vorhandene Potenziale im eigenen Team, anstatt ausschließlich auf die zeit- und kostenintensive Suche nach externen Fachkräften angewiesen zu sein. Gleichzeitig stärkt die Investition in die Weiterbildung die Motivation, Entwicklungsperspektiven und Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen. Durch die Fördermöglichkeiten des QCG können Qualifizierungsmaßnahmen zudem wirtschaftlich umgesetzt werden.
Zwei Frauen führen ein freundliches Gespräch in einem hellen Raum mit Laptop auf dem Tisch.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen für die Finanzierung?

Bisher

Eigenes Weiterbildungs-Kontingent

Ein Mann im Anzug erklärt einer Frau bei einem Treffen mit einem Laptop auf dem Tisch ein Thema.

Jedes Unternehmen sollte ein Budget für Weiterbildungen haben. Allerdings sind gute Weiterbildungen teuer, daher ist es nicht immer für alle Mitarbeitenden gleichzeitig möglich. Dennoch sind gut geschulte Mitarbeitende entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens.

mit zertifiziertem Bildungsträger

Bis zu 100 % Kostenübernahme

Zwei Personen mit Laptops sitzen auf einem Sofa und unterhalten sich in hellem Büro.

Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Bundesagentur für Arbeit zwischen 25 % und 100 % der Kursgebühren. Kleinere Unternehmen profitieren dabei von den höchsten Fördersätzen.

mit zertifiziertem Bildungsträger

Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich

Zwei junge Erwachsene unterhalten sich lachend draußen vor einem modernen Glasgebäude.

Während Ihre Mitarbeitenden an der Weiterbildung teilnehmen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Das bedeutet: Sie müssen nicht die vollen Personalkosten tragen, während Ihr Personal neue Kompetenzen erwirbt.

Höhe der Zuschüsse

Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III
in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe
* Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)

Wie hoch ist die QCG Förderung für mein Unternehmen?

Die Höhe der Förderung richtet sich hauptsächlich nach Ihrer Unternehmensgröße:

Unternehmen mit 1–49 Mitarbeitenden erhalten bis zu 100 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Bei Unternehmen mit 50–499 Mitarbeitenden beträgt die Förderung bis zu 50 % der Weiterbildungskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts.

Größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erhalten bis zu 25 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 25 % zum Arbeitsentgelt.

Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.

Users
bis zu 50 Beschäftigte
Group
bis zu 500 Beschäftigte
Office
ab 500 Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten
Users
bis zu 50 Beschäftigte
100 % (soll)
Group
bis zu 500 Beschäftigte
50 %*
100 % (soll)
Wenn Mitarbeiter schwerbehindert oder Ü45
Office
ab 500 Beschäftigte
25 %*
Höhe des Arbeitsentgelts
Users
bis zu 50 Beschäftigte
75 %*
Group
bis zu 500 Beschäftigte
50 %*
Office
ab 500 Beschäftigte
25 %*

Förderung in nur 3 einfachen Schritten beantragen

Mit einer guten Vorbereitung und nachvollziehbaren Begründung kann eine Förderung erfolgreich beantragt werden.

Wir beraten Sie gern beim weiteren Vorgehen und unterstützen sowohl bei der Beantragung als auch bei allen anderen notwendigen Schritten bis zum Start der Weiterbildung und deren Durchführung.

Beratungsgespräch

Wir klären gemeinsam das Grundlegende und unterstützen beim Ausfüllen des Antrags.
1

Zusage

Sobald Sie die Zusage erhalten haben, lassen Sie uns den Kostenzusage-Bescheid per E-Mail zukommen.
2

Start

Der Start der Weiterbildung ist völlig flexibel wählbar, frühestens aber 10 Tage nach der Bewilligung.
3

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmen jeder Größe. Damit Ihre Mitarbeitenden von der staatlichen Unterstützung profitieren können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, die das Gesetz festlegt. 

Wahl des Bildungsträgers

Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden, der für die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz zugelassen ist. Die Qualifizierung ist modular aufgebaut und ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung der Inhalte entsprechend des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs. Umfang und Laufzeit richten sich nach den gewählten Modulen und ermöglichen eine flexible sowie passgenaue Weiterbildung.

Beschäftigungs- und Integrationschancen verbessern

Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein und soll über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Die Weiterbildung sollte allgemein verwertbare Kompetenzen vermitteln und die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stärken.

Letzte Ausbildung

Der letzte Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen. Grund dafür ist, dass von einer gewissen Aktualität und Relevanz der Ausbildung ausgegangen wird und somit noch keine Notwendigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht.

Nutzung des Qualifizierungsgesetz

Um einen Missbrauch dieser Förderung auszuschließen, muss auch die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, mindestens 2 Jahre zurückliegen. 

Mindestumfang

Die Weiterbildung muss einen Umfang von mindestens 120 Stunden haben.

Distart: Geförderte Weiterbildungen in den Bereichen KI und Social Media

Distart ist Ihr zertifizierter Bildungsträger für praxisnahe Weiterbildungen in Social Media Management, Künstlicher Intelligenz und Performance Marketing.
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über die Antragstellung für eine Förderung bis zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung. Unsere berufsbegleitenden Kurse sind flexibel gestaltet, sodass Ihre Mitarbeitenden neues Wissen direkt im Arbeitsalltag anwenden können.
Unternehmen bauen gezielt internes Zukunftswissen in Bereichen wie KI, Social Media und digitalem Marketing auf und entwickeln nachhaltige Kompetenzen innerhalb ihrer Organisation.
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten. Holen Sie sich jetzt Ihre geförderte Weiterbildung und stärken Sie die digitale Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Zwei lächelnde Frauen arbeiten zusammen an einem Laptop an einem Tisch in einem modernen Büro.

Mehr Erfahren

Welche Weiterbildung ist die richtige für Ihre Mitarbeitenden? Eignet sich Ihr Unternehmen für eine Kostenübernahme?
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen! 
Gespräch vereinbaren
Mann mit rosa Pullover, der an einem Schreibtisch sitzt und einen Computer mit Mikrofon benutzt.

Häufig gestellte Fragen

Das Qualifizierungschancengesetz ist eine staatliche Förderung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildungen gezielt auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorzubereiten. Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Qualifizierungsmaßnahme.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße:

Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeitende):
Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Mittlere Unternehmen (50–499 Mitarbeitende):
Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 50 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Große Unternehmen (≥ 500 Mitarbeitende):
Bis zu 25 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen für Beschäftigte im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört in der Regel, dass die Maßnahme mindestens 120 Stunden umfasst, bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt wird und zukunftsrelevante Kompetenzen vermittelt. Zudem sollte der letzte Berufsabschluss oder eine vergleichbare Weiterbildung mindestens zwei Jahre zurückliegen. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt wird.

Der Antrag auf Förderung wird im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes in der Regel durch das Unternehmen als Arbeitgeber gestellt, nicht durch die Beschäftigten selbst.

Distart unterstützt Sie bei der Antragstellung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes – von der Vorbereitung aller Unterlagen bis zur Begleitung im gesamten Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit.

Ja, auch digitale Weiterbildungen sind förderfähig, da sie gleichgestellt sind mit Präsenzkursen. Wichtig ist, dass der Anbieter eine AZAV-Zulassung vorweisen kann. Bei Distart ist das der Fall.