Qualifizierungschancengesetz (QCG): Jetzt Förderung sichern

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Das QCG kurz erklärt
In diesem Video erklärt Nils kurz und kompakt, wie das Qualifizierungschancengesetz funktioniert, welche Fördermöglichkeiten Ihrem Unternehmen offenstehen und wie Sie die staatliche Unterstützung optimal nutzen können, um strategische Qualifizierung im Strukturwandel hin zur Digitalisierung zu gewährleisten.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten; zusätzlich erhalten Sie bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung.
Die Förderung steht grundsätzlich Unternehmen jeder Größe und Branche offen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Einzelfall geprüft. Im Mittelpunkt stehen arbeitsmarktbezogene Qualifizierungen mit allgemein verwertbaren Kompetenzen – insbesondere in Bereichen wie KI, digitale Kommunikation und datengetriebenes Marketing.
Als zertifizierter Bildungsträger begleitet Distart Sie durch den gesamten Förderprozess – von der kostenlosen Beratung bis zur Antragstellung. Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren.

Welche Vorteile bietet eine Weiterbildung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes?
Unternehmen nutzen damit vorhandene Potenziale im eigenen Team, anstatt ausschließlich auf die zeit- und kostenintensive Suche nach externen Fachkräften angewiesen zu sein. Gleichzeitig stärkt die Investition in die Weiterbildung die Motivation, Entwicklungsperspektiven und Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen. Durch die Fördermöglichkeiten des QCG können Qualifizierungsmaßnahmen zudem wirtschaftlich umgesetzt werden.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen für die Finanzierung?
Eigenes Weiterbildungs-Kontingent

Jedes Unternehmen sollte ein Budget für Weiterbildungen haben. Allerdings sind gute Weiterbildungen teuer, daher ist es nicht immer für alle Mitarbeitenden gleichzeitig möglich. Dennoch sind gut geschulte Mitarbeitende entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens.
Bis zu 100 % Kostenübernahme

Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Bundesagentur für Arbeit zwischen 25 % und 100 % der Kursgebühren. Kleinere Unternehmen profitieren dabei von den höchsten Fördersätzen.
Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich

Während Ihre Mitarbeitenden an der Weiterbildung teilnehmen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Das bedeutet: Sie müssen nicht die vollen Personalkosten tragen, während Ihr Personal neue Kompetenzen erwirbt.

Höhe der Zuschüsse
in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe
* Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
Wie hoch ist die QCG Förderung für mein Unternehmen?
Die Höhe der Förderung richtet sich hauptsächlich nach Ihrer Unternehmensgröße:
Unternehmen mit 1–49 Mitarbeitenden erhalten bis zu 100 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Bei Unternehmen mit 50–499 Mitarbeitenden beträgt die Förderung bis zu 50 % der Weiterbildungskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts.
Größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erhalten bis zu 25 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 25 % zum Arbeitsentgelt.
Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.
Förderung in nur 3 einfachen Schritten beantragen
Wir beraten Sie gern beim weiteren Vorgehen und unterstützen sowohl bei der Beantragung als auch bei allen anderen notwendigen Schritten bis zum Start der Weiterbildung und deren Durchführung.
Beratungsgespräch
Zusage
Start
Voraussetzungen für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz
Wahl des Bildungsträgers
Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden, der für die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz zugelassen ist. Die Qualifizierung ist modular aufgebaut und ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung der Inhalte entsprechend des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs. Umfang und Laufzeit richten sich nach den gewählten Modulen und ermöglichen eine flexible sowie passgenaue Weiterbildung.
Beschäftigungs- und Integrationschancen verbessern
Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein und soll über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Die Weiterbildung sollte allgemein verwertbare Kompetenzen vermitteln und die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stärken.
Letzte Ausbildung
Der letzte Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen. Grund dafür ist, dass von einer gewissen Aktualität und Relevanz der Ausbildung ausgegangen wird und somit noch keine Notwendigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht.
Nutzung des Qualifizierungsgesetz
Um einen Missbrauch dieser Förderung auszuschließen, muss auch die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, mindestens 2 Jahre zurückliegen.
Mindestumfang
Die Weiterbildung muss einen Umfang von mindestens 120 Stunden haben.
Distart: Geförderte Weiterbildungen in den Bereichen KI und Social Media
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über die Antragstellung für eine Förderung bis zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung. Unsere berufsbegleitenden Kurse sind flexibel gestaltet, sodass Ihre Mitarbeitenden neues Wissen direkt im Arbeitsalltag anwenden können.
Unternehmen bauen gezielt internes Zukunftswissen in Bereichen wie KI, Social Media und digitalem Marketing auf und entwickeln nachhaltige Kompetenzen innerhalb ihrer Organisation.
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten. Holen Sie sich jetzt Ihre geförderte Weiterbildung und stärken Sie die digitale Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

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Häufig gestellte Fragen
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine staatliche Förderung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildungen gezielt auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorzubereiten. Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Qualifizierungsmaßnahme.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße:
Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeitende):
Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Mittlere Unternehmen (50–499 Mitarbeitende):
Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 50 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Große Unternehmen (≥ 500 Mitarbeitende):
Bis zu 25 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen für Beschäftigte im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört in der Regel, dass die Maßnahme mindestens 120 Stunden umfasst, bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt wird und zukunftsrelevante Kompetenzen vermittelt. Zudem sollte der letzte Berufsabschluss oder eine vergleichbare Weiterbildung mindestens zwei Jahre zurückliegen. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt wird.
Der Antrag auf Förderung wird im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes in der Regel durch das Unternehmen als Arbeitgeber gestellt, nicht durch die Beschäftigten selbst.
Distart unterstützt Sie bei der Antragstellung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes – von der Vorbereitung aller Unterlagen bis zur Begleitung im gesamten Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit.
Ja, auch digitale Weiterbildungen sind förderfähig, da sie gleichgestellt sind mit Präsenzkursen. Wichtig ist, dass der Anbieter eine AZAV-Zulassung vorweisen kann. Bei Distart ist das der Fall.

