Bildungsurlaub

Bildungsurlaub: Nutze Deine Chance auf eine bezahlte Weiterbildung

In nur 5–10 Tagen erwirbst Du per Bildungsurlaub gefragte Kompetenzen für Deinen beruflichen Alltag.

Was versteht man unter dem Begriff „Bildungsurlaub“?

Bildungsurlaub, manchmal auch Bildungsfreistellung genannt, ermöglicht Dir, während Deiner regulären Arbeitszeit an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen. Für diesen Zeitraum wirst Du von der Arbeit freigestellt und erhältst weiterhin Dein Gehalt. Deine regulären Urlaubstage bleiben davon unberührt.

Gesetzlich geregelt

Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt. Erfüllst Du die jeweiligen Voraussetzungen, hast Du Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für Deine berufliche Weiterbildung.

Zusätzliche Tage

Die Freistellung erfolgt zusätzlich zu Deinem regulären Erholungsurlaub. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen zu Anspruch und Dauer.

Bezahlte Freistellung

Während Deines Bildungsurlaubs erhältst Du Dein Gehalt ganz normal weiter. Die Kosten der Weiterbildung sind davon unabhängig.

Arbeitsort zählt

Welche Regelungen für Dich gelten, richtet sich nach dem Bundesland, in dem Dein Arbeitgeber seinen Sitz hat, nicht nach Deinem Wohnort.

Bildungsurlaub: Welche Regeln gelten in Deinem Bundesland?

Wähle Dein Bundesland aus und informiere Dich über Voraussetzungen, Anspruch und passende Weiterbildungen für Deinen Bildungsurlaub.

Bildungszeit in Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz

5 Tage Anspruch pro Jahr / Nach 6 Monaten Beschäftigung.
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Bildungszeit in Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz

10 Tage Anspruch in 2 Jahren / Nach 6 Monaten Beschäftigung
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Bildungsurlaub in Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

10 Tage Anspruch in 2 Jahren (12 Tage bei 6-Tage-Woche) / Nach 6 Monaten Beschäftigung
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Bildungsurlaub in Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz

5 Tage Anspruch pro Jahr / Nach 6 Monaten Beschäftigung
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Bildungszeit in Rheinland-Pfalz

Landesbildungszeitgesetz

5 Tage Anspruch pro Jahr (bzw. 10 Tage in 2 Jahren) / Nach 6 Monaten Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten
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Bildungsfreistellung im Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz

5 Tage Anspruch pro Jahr / Nach 12 Monaten Beschäftigung
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Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt

Bildungsfreistellungsgesetz LSA

5 Tage Anspruch pro Jahr / Nach 6 Monaten Beschäftigung
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Bildungsfreistellung in Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

5 Tage Anspruch pro Jahr / Nach 6 Monaten Beschäftigung
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Weiterbildung in Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

5 Tage Anspruch pro Jahr / Nach 6 Monaten Beschäftigung
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Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW

Anerkennung beantragt
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Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellungsgesetz M-V
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Bildungszeit in Brandenburg

Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz

Anerkennung beantragt
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Bildungsurlaub in Hessen

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz

Anerkennung beantragt
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Bildungszeit in Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Anerkennung beantragt
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Wann wird eine Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt?

Jedes Bundesland benennt eine eigene zuständige Stelle, die über die Anerkennung einer Weiterbildung als Bildungsurlaub entscheidet. Der Bildungsträger stellt bei dieser Stelle einen Antrag für die jeweilige Veranstaltung.

Über alle Bundesländer hinweg gelten folgende Kriterien:

  • Die Weiterbildung muss der beruflichen oder politischen Bildung dienen und darf keine reine Freizeitveranstaltung sein. Inhalte müssen einen erkennbaren Bezug zum Berufsleben oder zur gesellschaftlichen Teilhabe haben.
  • Der Veranstalter muss die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landesgesetzes erfüllen, etwa zu Mindestdauer, Ankündigung und Programmbeschreibung der Veranstaltung.
  • Die Anerkennung gilt für die konkrete Veranstaltung, nicht pauschal für den Anbieter. Ein bereits anerkannter Kurs muss bei inhaltlicher Änderung erneut geprüft werden.

Diese Distart-Kurse kannst Du per Bildungsurlaub belegen

Zwei Weiterbildungen bei Distart sind für die Nutzung als Bildungsurlaub konzipiert. Beide dauern 5 Tage und setzen keine Vorkenntnisse voraus.
Im kostenfreien Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welcher Kurs zu Deinem Vorhaben passt und wie der Bildungsurlaub in Deinem Bundesland konkret beantragt wird.

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Häufig gestellte Fragen

„Bildungsurlaub“ ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen. Während Du an einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmst, erhältst Du weiterhin Dein gewohntes Gehalt; Deine regulären Urlaubstage bleiben vollständig erhalten. So kannst Du Dich beruflich und persönlich weiterentwickeln, ohne dafür Deinen Erholungsurlaub einsetzen zu müssen.

Gut zu wissen: Der Begriff „Bildungsurlaub“ wird häufig nur als Oberbegriff verwendet. Je nach Bundesland heißt dieser gesetzliche Anspruch beispielsweise „Bildungszeit“, „Bildungsfreistellung“, „Arbeitnehmerweiterbildung“ oder einfach nur „Weiterbildung“. Inhaltlich verfolgen sie jedoch dasselbe Ziel: bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen.

In 14 von 16 Bundesländern besteht derzeit ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. die entsprechende Bildungsfreistellung. Ausgenommen sind aktuell Bayern, wo es kein entsprechendes Landesgesetz gibt, sowie Sachsen, wo der gesetzliche Anspruch erst ab 2027 eingeführt werden soll.

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Grundsätzlich hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dein Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, etwa wenn in Deiner Abteilung zum gewünschten Zeitraum ein Personalengpass besteht, das betriebliche Kontingent an Freistellungen für diesen Zeitraum bereits ausgeschöpft ist oder eine besonders arbeitsintensive Phase keinen Aufschub zulässt. Eine Ablehnung muss Dir Dein Arbeitgeber immer schriftlich und rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung mitteilen.

Die Anerkennung erfolgt durch eine vom jeweiligen Bundesland benannte Stelle, häufig eine Bezirksregierung, ein Landesamt oder die zuständige Senatsverwaltung. Sie prüft, ob die Weiterbildung der beruflichen oder politischen Bildung dient und die formalen Vorgaben des Landesgesetzes erfüllt.

Der Sächsische Landtag hat am 04.02.2026 das Qualifizierungszeitgesetz beschlossen, das ab dem 01.01.2027 in Kraft tritt und Beschäftigten in Sachsen einen Anspruch auf 3 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für berufliche Qualifizierung einräumt. Bis dahin bleibt Sachsen neben Bayern das einzige Bundesland ohne gesetzlichen Anspruch.