Nutze Deine Möglichkeit auf Bildungsfreistellung


Was ist Bildungsfreistellung?
Gesetzlich geregelt
Zusätzliche Tage
Bezahlte Freistellung
Arbeitsort zählt
Bildungsfreistellung in Deinem Bundesland
Häufig gestellte Fragen
»Bildungsurlaub« ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen. Während Du an einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmst, erhältst Du weiterhin Dein gewohntes Gehalt und Deine regulären Urlaubstage bleiben vollständig erhalten. So kannst Du Dich beruflich und persönlich weiterentwickeln, ohne dafür Deinen Erholungsurlaub einsetzen zu müssen.
Gut zu wissen: Der Begriff »Bildungsurlaub« wird häufig nur als Oberbegriff verwendet. Je nach Bundesland heißt dieser gesetzliche Anspruch jedoch unterschiedlich – beispielsweise »Bildungszeit«, »Bildungsfreistellung«, »Arbeitnehmerweiterbildung« oder auch »Weiterbildung«. Inhaltlich verfolgen sie jedoch dasselbe Ziel: bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen.
In 14 von 16 Bundesländern besteht derzeit ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. die entsprechende Bildungsfreistellung. Ausgenommen sind aktuell Bayern, wo es kein entsprechendes Landesgesetz gibt, sowie Sachsen, wo der gesetzliche Anspruch erst ab 2027 eingeführt werden soll.
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Du hast einen gesetzlichen Anspruch. Dein Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur aus wichtigen betrieblichen Gründen und nur schriftlich und rechtzeitig ablehnen.






