Weiterbildung in Online Marketing, Digitalisierung und KI steuerlich absetzen


Wie kannst Du Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen?
Wenn Du eine beruflich veranlasste Weiterbildung selbst bezahlst, können die Kosten Deine Steuerlast senken. Als angestellte Person kannst Du sie in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Bist Du selbstständig oder freiberuflich tätig, können sie als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Für Angestellte wichtig: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird bereits automatisch berücksichtigt. Zusätzliche Werbungskosten wirken sich daher grundsätzlich erst aus, wenn Deine gesamten Werbungskosten im Jahr darüber liegen.
Wie hoch Deine tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt von Deiner persönlichen steuerlichen Situation ab.
Gesetzliche Grundlage

Kann ich meine Distart-Weiterbildung als Werbungskosten geltend machen?

Der Vorteil Deiner Weiterbildung bei Distart:
Welche Kosten Du genau geltend machen kannst und welche Nachweise Du benötigst, erklären wir ausführlich in unserem Blogartikel.

Welche Kosten können bei einer Distart-Weiterbildung relevant sein?
Kursgebühren
Die von Dir selbst getragenen Gebühren für Deine Distart-Weiterbildung können grundsätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Bevor Du die Weiterbildung selbst bezahlst, solltest Du jedoch prüfen, ob eine Förderung für Dich infrage kommt. Viele Distart-Weiterbildungen können abhängig von Deinen Voraussetzungen vollständig oder anteilig gefördert werden.
Werden die Kursgebühren vollständig übernommen, entstehen Dir keine eigenen Kurskosten, die Du steuerlich geltend machen könntest. Bei einer Teilförderung kann grundsätzlich der Anteil berücksichtigt werden, den Du selbst bezahlt hast.
Technische Ausstattung
Für die Teilnahme an Deiner Online-Weiterbildung benötigst Du einen funktionsfähigen Computer oder Laptop. Schaffst Du dafür neue Computerhardware an, kann steuerlich eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Das BMF lässt dabei grundsätzlich auch zu, die Abschreibung im Jahr der Anschaffung vollständig vorzunehmen. Bei privater Mitnutzung ist jedoch nur der beruflich veranlasste Anteil steuerlich relevant.
Auch zusätzlich benötigte Ausstattung wie Bildschirm oder Headset kann je nach Nutzung berücksichtigt werden.
Internetkosten
Da alle Distart-Weiterbildungen online stattfinden, benötigst Du eine stabile Internetverbindung. Der beruflich veranlasste Anteil Deiner Internetkosten kann deshalb grundsätzlich steuerlich relevant sein.
Zusätzliche Lernmaterialien
Die für Deine Weiterbildung benötigten Kurs- und Lernmaterialien werden Dir von Distart über die Lernplattform bereitgestellt. Kaufst Du freiwillig zusätzliche Fachliteratur oder weitere Lernmittel, können auch diese Ausgaben im Einzelfall berücksichtigt werden.
So machst Du Deine Weiterbildungskosten geltend

Kosten zusammenstellen
Nachweise aufbewahren
Kosten steuerlich angeben
Förderung oder steuerlich absetzen?
Bevor Du Deine Distart-Weiterbildung selbst finanzierst, lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme ist in der Regel attraktiver als eine spätere steuerliche Berücksichtigung.
Abhängig von Deiner persönlichen und beruflichen Situation können zum Beispiel folgende Förderwege infrage kommen:
Arbeitssuchende

Arbeitnehmende

Unternehmen

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Solo-Selbstständige

Deutsche Rentenversicherung

Bildungsfreistellung
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Regionale Förderung
Qualifizierungen finanziell einfacher umzusetzen.

Wir wollen Dich kennenlernen
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