Seit dem 2. August 2026 gelten neue Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte

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Seit dem 2. August 2026 sind weitere Teile des EU AI Act verbindlich. Betroffen sind vor allem Chatbots, Deepfakes und KI-generierte Texte – der Digitalverband Bitkom begrüßt den einheitlichen Rahmen, kritisiert aber, dass zentrale Leitlinien viel zu spät kamen.

Das Thema kurz und kompakt

  • Seit 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten des EU AI Act – nach einer zweijährigen Übergangsfrist.
  • Betroffen sind unter anderem KI-Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deepfakes, bestimmte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sowie Systeme zur Emotionserkennung.
  • Für bereits im Einsatz befindliche Systeme gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2026.
  • Der Digitalverband Bitkom kritisiert, dass wichtige Auslegungshilfen erst kurz vor dem Stichtag veröffentlicht wurden – Unternehmen hätten faktisch keine Zeit zur Vorbereitung gehabt.
  • Wer im Unternehmen KI-Kompetenz und Compliance-Wissen aufbauen möchte, findet in der KI Prompt Engineering-Weiterbildung von Distart eine passende Grundlage.

Diese Pflichten gelten jetzt

Nach einer zweijährigen Übergangsphase greifen seit Sonntag, dem 2. August 2026, fünf zentrale Vorgaben aus Artikel 50 des AI Act:

  • Chatbots müssen von der ersten Interaktion an klar als KI erkennbar sein.
  • KI-generierte Inhalte müssen technisch, also maschinenlesbar, markiert sein.
  • Deepfakes müssen spätestens bei der ersten Wahrnehmung offengelegt werden.
  • Bestimmte KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, müssen gekennzeichnet werden – Ausnahme: Der Inhalt wurde redaktionell geprüft und verantwortet.
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung müssen für Betroffene transparent gemacht werden.

Ein wichtiges Detail dabei: Die technische Kennzeichnung ist Aufgabe der KI-Anbieter. Die sichtbare Kennzeichnung im veröffentlichten Inhalt liegt dagegen beim Unternehmen, das die KI-Inhalte tatsächlich nutzt.

Warum trotzdem von offenen Fragen gesprochen wird

Der Digitalverband Bitkom begrüßt zwar den EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen, sieht aber ein grundsätzliches Problem: Zentrale Leitlinien und Auslegungshilfen seien erst kurz vor dem Stichtag veröffentlicht worden. Die zweijährige Übergangsfrist habe Unternehmen damit faktisch keine Zeit zur Vorbereitung gegeben.
Immerhin gibt es auch Entlastung: Fristverlängerungen für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme sowie der Verzicht auf doppelte Prüf- und Dokumentationsprozesse im Maschinenbereich. Für die jetzt geltenden Transparenzpflichten fehlt aus Verbandssicht aber weiterhin die nötige Rechtssicherheit. Verstöße können von der EU-Kommission und den zuständigen nationalen Behörden sanktioniert werden – das gilt auch für bereits länger bestehende Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Wer als Unternehmen regelmäßig mit generativer KI arbeitet, sollte diese Vorgaben nicht erst bei einer Prüfung kennenlernen. Die KI Prompt Engineering-Weiterbildung von Distart vermittelt neben dem praktischen Umgang mit KI-Tools auch das nötige Verständnis für Transparenz- und Kennzeichnungspflichten im beruflichen Alltag.

Fazit: Mehr Pflichten, aber noch keine vollständige Klarheit

Mit dem 2. August 2026 ist ein weiterer wichtiger Baustein des AI Act verbindlich geworden:

  • Neue Kennzeichnungspflichten für Chatbots, Deepfakes, KI-Texte und Emotionserkennung
  • Eine Übergangsfrist bis Dezember 2026 für bestehende Systeme
  • Anhaltende Kritik von Bitkom an der späten Veröffentlichung praktischer Auslegungshilfen

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