Kaum eine Woche nach Prozessbeginn ist der Streit zwischen Meta und 29 US-Bundesstaaten vorbei: Der Konzern zahlt bis zu 16,68 Milliarden US-Dollar und verpflichtet sich zu konkreten Änderungen an Facebook und Instagram. Über den Prozessauftakt in Oakland hatten wir bereits berichtet.
Das Thema kurz und kompakt
- Meta und 29 US-Bundesstaaten haben sich außergerichtlich geeinigt – der erst am 18. August begonnene Prozess in Oakland endet damit ohne Urteil.
- Die Zahlung umfasst 11,66 Milliarden US-Dollar garantiert, plus bis zu 5,02 Milliarden US-Dollar je nach Bedingungen – macht maximal 16,68 Milliarden US-Dollar.
- Meta erkennt kein Fehlverhalten an, verpflichtet sich aber zu konkreten Produktänderungen für minderjährige Nutzer:innen.
- Weitere Klagen von Einzelpersonen und Schulbezirken sind von dem Vergleich nicht betroffen.
Der Vergleich
Der Prozess in einem Bundesgericht in Oakland hatte erst am 18. August mit den Eröffnungsplädoyers begonnen. Angeführt von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey warfen insgesamt 29 US-Bundesstaaten Meta vor, Facebook und Instagram bewusst mit süchtig machenden Funktionen ausgestattet, die Öffentlichkeit über die Risiken getäuscht und Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne die nach dem US-Kinderdatenschutzgesetz COPPA nötige Zustimmung gesammelt zu haben.
Statt eines Urteils steht nun ein Vergleich: Laut Gerichtsdokumenten zahlt Meta 11,66 Milliarden US-Dollar garantiert, weitere bis zu 5,02 Milliarden US-Dollar können je nach vertraglich festgelegten Bedingungen hinzukommen. Die Summe verteilt sich auf die beteiligten Bundesstaaten, mehrere US-Territorien und den Hauptstadtbezirk District of Columbia. Zum Vergleich: Ohne Einigung hatte Meta selbst in einem Gerichtsdokument ein mögliches Strafmaß von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar genannt, Klägeranwälte gingen eher von rund 200 Milliarden US-Dollar aus. Trotz der Zahlung bestreitet Meta weiterhin jegliches Fehlverhalten.
Was sich nun ändert
Über die reine Zahlung hinaus verpflichtet sich Meta laut den vorliegenden Berichten zu konkreten Produktänderungen: tägliche Nutzungslimits für minderjährige Nutzer:innen, nächtliche Sperrzeiten für Facebook und Instagram sowie ausgebaute Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder auf altersbeschränkte Inhalte zugreifen können. Diese Auflagen dürften den Alltag von Social-Media-Verantwortlichen in Unternehmen zwar nicht direkt betreffen, zeigen aber, in welche Richtung sich die Plattformen unter regulatorischem Druck weiterentwickeln – ähnlich wie bereits bei der EU-Untersuchung zu Metas Feed-Design.
Die Aktie reagierte auf die Einigung leicht positiv: Anleger:innen werteten den Vergleich offenbar als Erleichterung, weil er zumindest den größten kurzfristigen Rechtsüberhang beseitigt. Ein Analyst von Evercore ISI bestätigte im Nachgang seine „Outperform“-Einstufung für die Meta-Aktie.
Kein Schlussstrich
Der Vergleich betrifft ausschließlich die Klagen der 29 Bundesstaaten. Weitere Verfahren bleiben davon unberührt: Klagen von Einzelpersonen, von Schulbezirken sowie weitere Prozesse zu individuellen Schadensersatzansprüchen laufen unabhängig weiter. Bereits im Februar hatte eine Jury in Los Angeles in einem ersten Verfahren dieser Art Meta und YouTube für die Depressionen und Angstzustände einer Klägerin mitverantwortlich gemacht und sechs Millionen US-Dollar Schadensersatz zugesprochen – beide Unternehmen kündigten Berufung an. Auch eine frühere Entscheidung in New Mexico, bei der Meta bereits mehr als eine halbe Milliarde US-Dollar zahlen sollte, bleibt von der aktuellen Einigung unberührt.

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