Instagram zieht in der EU immer weiter an Facebook vorbei und nimmt gleichzeitig KI-generierte Fake-Profile ins Visier. Nach dem Meta-Vergleich in den USA fordern deutsche Verbraucherschützer nun auch hierzulande strengere Regeln.
Das Thema kurz und kompakt
- Instagram wächst in der EU weiterhin deutlich schneller als Facebook: 297 Millionen gegenüber 264 Millionen aktiven Nutzer:innen im ersten Halbjahr 2026.
- Instagram benennt sein Label für KI-Profile um und drosselt die Reichweite von Accounts, die eine KI-Person nicht klar kennzeichnen.
- Nach dem US-Vergleich von Meta fordern deutsche Verbraucherschützer ähnliche Schutzmaßnahmen auch hierzulande.
Instagram wächst in der EU zehnmal schneller als Facebook
Aus Metas aktueller Pflichtmeldung nach dem EU-Digital-Services-Act geht hervor: Im ersten Halbjahr 2026 kam Instagram in der EU auf 297 Millionen aktive Nutzer:innen, Facebook auf 264 Millionen. Der Abstand ist nicht neu, wohl aber das Tempo, mit dem er wächst – seit März 2024 legte Instagrams EU-Nutzerbasis um rund 6 Prozent zu, Facebook dagegen nur um etwa 0,6 Prozent. In einigen Ländern, darunter Deutschland, verlor Facebook zuletzt sogar Nutzer:innen. Instagram dürfte die Marke von 300 Millionen EU-Nutzer:innen bereits im Laufe des Jahres 2027 überschreiten.
Instagram nimmt KI-Profile ins Visier
Instagram benennt sein bisheriges „AI creator“-Label in „AI-generated profile“ um und macht daraus erstmals eine Pflicht mit Konsequenzen: Wer ein Profil betreibt, das eine komplett KI-generierte Person als Gesicht des Accounts zeigt, muss das künftig klar kennzeichnen. Accounts, die eine solche KI-Person ohne Label zeigen, verlieren ihre Empfehlung an Nicht-Follower:innen in Reels und Explore – ihre Reichweite wird also spürbar gedrosselt. Wer das Label proaktiv setzt, hat laut Instagram keine Nachteile zu befürchten.
Wichtig ist die Abgrenzung: Wer KI lediglich zum Bearbeiten von Fotos, für Bildunterschriften oder einzelne Grafiken nutzt, braucht kein Label. Es geht ausschließlich um Profile, deren komplette Person künstlich erzeugt ist. Als Begründung nennt Instagram Nutzer-Feedback: Menschen mögen es nicht, wenn sie erst nachträglich merken, dass ein vermeintlich echtes Profil in Wirklichkeit KI-generiert ist. Wer sich zu Unrecht abgestraft fühlt, kann über das Account-Status-Dashboard Einspruch einlegen.
Verbraucherschützer fordern Social-Media-Schutz auch für Deutschland
Der Milliarden-Vergleich, auf den sich Meta kürzlich mit 29 US-Bundesstaaten geeinigt hatte – wir hatten berichtet –, befeuert auch hierzulande die Debatte um Jugendschutz. Die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen könnten den Nutzungsdruck bei Minderjährigen verringern. Das reicht aber bei Weitem nicht aus: Das eigentliche Problem seien Geschäftsmodelle und Algorithmen, die von vornherein darauf ausgelegt seien, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Kinder und Jugendliche bräuchten deshalb keine bloßen Nutzungsgrenzen, sondern Plattformen, die von Grund auf sicher gestaltet sind. Risikoreiche Funktionen sollten aus ihrer Sicht erst freigeschaltet werden, wenn Nutzer:innen ihre Volljährigkeit nachgewiesen haben.





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