Du überlegst, eine Weiterbildung im Online-Marketing oder in der KI zu starten, weißt aber nicht, ob die Förderung für Dich infrage kommt? Die Voraussetzungen sind klarer geregelt, als es auf den ersten Blick wirkt – aber sie gelten nicht für jede Situation gleich. Bei drohender Arbeitslosigkeit zum Beispiel gelten besondere Bedingungen. Dieser Artikel zeigt Dir, für wen der Bildungsgutschein infrage kommt und worauf es bei der Bewilligung ankommt.
Das Thema kurz und kompakt
- Im Regelfall: Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit: Für die reguläre Förderung nach § 81 Absatz 1 SGB III müssen Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit und die Notwendigkeit der Weiterbildung vorliegen. Für den nachträglichen Erwerb bestimmter Berufs- oder Schulabschlüsse gelten besondere Regelungen.
- Angestellte haben zwei Wege: Droht Dir Arbeitslosigkeit, kommt der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III infrage. Sonst gibt es die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III, bei der sich Dein Arbeitgeber je nach Betriebsgröße an den Lehrgangskosten beteiligt.
- Die Förderung ist grundsätzlich eine Ermessensleistung: Der Bildungsgutschein bescheinigt, dass die Fördervoraussetzungen vorliegen. Die Agentur für Arbeit prüft Deinen Fall individuell und berät Dich vor Beginn der Teilnahme, ein Rechtsanspruch besteht nur in Ausnahmefällen.
- Distart als AZAV-zertifizierter Bildungsträger: Sobald geklärt ist, ob Du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst Du den Bildungsgutschein für eine der nach AZAV zertifizierten Distart-Weiterbildungen einlösen. Quereinsteiger:innen sind willkommen.
Wofür ist der Bildungsgutschein gedacht?
Der Bildungsgutschein ist die Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung vorliegen. Er entsteht aber nicht automatisch aus dem Wunsch, sich weiterzubilden. Im Regelfall nach § 81 Absatz 1 SGB III fördert die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung nur, wenn sie notwendig ist, um Dich bei Arbeitslosigkeit einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Das bedeutet: Förderfähigkeit entsteht durch einen konkreten arbeitsmarktbezogenen Bedarf, nicht durch persönliches Interesse allein.
Voraussetzungen Bildungsgutschein: Wer kann grundsätzlich gefördert werden?
Im Regelfall nach § 81 Absatz 1 SGB III gilt: Gefördert werden kann, wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und dessen Weiterbildung für die berufliche Eingliederung oder zur Abwendung der Arbeitslosigkeit notwendig ist. Für den nachträglichen Erwerb bestimmter Berufs- oder Schulabschlüsse gelten besondere Regelungen. Die bloße Meldung als arbeitssuchend reicht dafür allein nicht aus.
Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026: Bürgergeld) zu beziehen, gehört zu den typischsten Situationen. Laut Bundesagentur für Arbeit hat beim Grundsicherungsgeld die Vermittlung in Arbeit Vorrang, Weiterbildung bleibt aber möglich, wenn sie für eine dauerhafte Vermittlung in Arbeit erfolgversprechender ist
Bei arbeitslosen Personen wird die Notwendigkeit der Weiterbildung auch anerkannt, wenn sie die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert und nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.
Laut Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt die Agentur dabei Deine Fähigkeiten, Deinen bisherigen beruflichen Werdegang, Vorkenntnisse und persönliche Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität. Hohe Bedeutung hat außerdem die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes. Welche Weiterbildung in Deinem Fall zweckmäßig ist, klärst Du im Beratungsgespräch.

Für Angestellte, denen keine Arbeitslosigkeit droht, gibt es die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III. Sie kann die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise abdecken. Voraussetzung ist unter anderem, dass
- die Weiterbildung über kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgeht
- mehr als 120 Stunden dauert
- der Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt
- in den vergangenen zwei Jahren grundsätzlich keine Förderung nach dieser Vorschrift erfolgt ist
- es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung handelt
- Maßnahme und Träger zugelassen sind.
Je nach Betriebsgröße beteiligt sich der Arbeitgeber an den Lehrgangskosten: bei 50 bis unter 500 Beschäftigten mit 50 %, ab 500 Beschäftigten mit 75 %. In kleineren Betrieben unter 50 Beschäftigten entfällt die Beteiligung in der Regel. Den Antrag kann auch der Arbeitgeber stellen, wenn mehrere Beschäftigte betroffen sind und diese zustimmen. Die genauen Bedingungen für Deinen Fall besprichst Du mit einer Beratungskraft der Agentur für Arbeit.
Wer kommt über einen anderen Weg in die Förderung?
Für hauptberuflich Selbständige ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III in der Regel nicht der richtige Weg. Denn sie erfüllen die Voraussetzungen regelmäßig nicht allein aufgrund ihrer Selbständigkeit. Übergangs-, Nebenerwerbs- und Leistungsfälle müssen individuell geprüft werden.
Eine selbständige Tätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden schließt den Status als arbeitslos nicht automatisch aus. Ob Du trotz der selbständigen Tätigkeit als arbeitslos im Sinne des SGB III giltst und die weiteren Voraussetzungen erfüllst, prüft die Agentur für Arbeit. Für Solo-Selbständige gibt es mit KOMPASS ein eigenes Förderprogramm, das nicht über die Agentur für Arbeit läuft.
Der Sonderfall: Drohende Arbeitslosigkeit
Auch wer noch angestellt ist, kann über den Bildungsgutschein gefördert werden, wenn ihm Arbeitslosigkeit droht. Nach § 17 SGB III müssen dafür drei Voraussetzungen zusammen vorliegen:
- Du bist versicherungspflichtig beschäftigt.
- Du musst alsbald mit dem Ende der Beschäftigung rechnen.
- Du wirst voraussichtlich nach dem Ende der Beschäftigung arbeitslos.
Einzelne Situationen können Indizien dafür sein, genügen aber nicht automatisch:
- Dein befristeter Vertrag läuft aus
- Dir wurde bereits eine Kündigung angekündigt
- Du befindest Dich in Kurzarbeit (das allein reicht nicht)
Eine frühzeitige Beratung ist sinnvoll: Sprich vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses mit der Agentur für Arbeit. Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit wird die Förderfähigkeit unter den dann geltenden Voraussetzungen geprüft. Laut Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit solltest Du Dein Arbeitsverhältnis wegen einer Weiterbildung niemals einseitig kündigen, um Nachteile zu vermeiden.
Nimm als Beispiel einen befristeten Vertrag, der in drei Monaten endet, ohne dass eine Anschlussbeschäftigung in Sicht ist. Dann lohnt es sich, schon jetzt einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit zu vereinbaren. Ob die drei Voraussetzungen in Deinem Fall erfüllt sind, prüft die Agentur für Arbeit. Die gesetzliche Grundlage ist § 81 SGB III.
Diese weiteren Voraussetzungen entscheiden über die Bewilligung
Neben den genannten Voraussetzungen prüft die Agentur für Arbeit weitere Punkte, bevor sie einen Bildungsgutschein ausstellt:
- Beratung vor Beginn der Teilnahme: Die Agentur für Arbeit muss Dich beraten haben, bevor Deine Weiterbildung beginnt.
- Förderung vor Kursbeginn klären: Die Ausfertigung des Gutscheins, mit der Dein Bildungsträger Deine Aufnahme bestätigt, muss innerhalb der Gültigkeit und vor Beginn der Teilnahme bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Reiche die Unterlagen deshalb rechtzeitig und vollständig vor Kursbeginn ein.
- Förderung nach Prüfung: Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, eine automatische Genehmigung gibt es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein Rechtsanspruch: beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses für Geringqualifizierte (ohne Abschluss in einem Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildung oder nach mehr als vier Jahren an- oder ungelernter Tätigkeit) und beim Nachholen eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses.
- Zugelassene Maßnahme und zugelassener Träger: Beide müssen von einer fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein. Außerdem muss die Maßnahme zum Bildungsziel im Gutschein passen. Nur dann lässt sich der Gutschein einlösen.
- Gültigkeit und Bildungsziel stehen auf dem Gutschein: Laut Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit gilt der Bildungsgutschein zeitlich befristet, kann regional beschränkt werden und nennt immer ein bestimmtes Bildungsziel. Maßgeblich ist die Angabe auf Deinem Gutschein. Die Weiterbildung muss innerhalb dieses Zeitraums beginnen, sonst verfällt der Gutschein.
Wie geht es weiter, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?
Sobald Du die Voraussetzungen aus den vorherigen Abschnitten erfüllst, lohnt sich der Blick auf den konkreten Ablauf und die passende Weiterbildung. Dabei stellen sich meist drei Fragen:
- Gilt der Bildungsgutschein für jede Weiterbildung bei Distart? Welche konkrete Maßnahme Du mit Bildungsgutschein belegen kannst, klärst Du im Beratungsgespräch, denn die Maßnahme muss zugelassen sein und die Agentur für Arbeit muss die Förderung bewilligen.
- Muss ich vorab wissen, welche Richtung ich einschlagen will? Eine grobe Vorstellung hilft im Beratungsgespräch, die Notwendigkeit der Weiterbildung zu begründen. Die genaue Kursauswahl klärst Du im persönlichen Austausch mit Distart.
- Sollte ich mich vorher beraten lassen? Ja. Die Beratung durch die Agentur für Arbeit ist vor Beginn der Teilnahme erforderlich. Bist Du Kund:in eines Jobcenters, kann das Jobcenter den Bedarf vorklären. Die Weiterbildungsberatung und die Entscheidung übernimmt seit dem 1. Januar 2025 die Agentur für Arbeit. Zusätzlich kannst Du Dich bei Distart beraten lassen, damit die Weiterbildung zu Deiner Situation passt.
Der Leitfaden zur Bildungsgutschein-Beantragung begleitet Dich anschließend durch Beratungstermin, Bewilligung und Einreichung bei Distart, während die Förderseite zum Bildungsgutschein alle Konditionen und Kostendetails bündelt.
Mit geklärter Förderfähigkeit sicher in die Weiterbildung bei Distart
Die Bildungsgutschein Voraussetzungen entscheiden, ob die Agentur für Arbeit Deine Weiterbildung fördert: in der Regel Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit als Grundlage, eine dafür notwendige Weiterbildung, die Beratung vor Beginn der Teilnahme und eine zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Angestellte ohne drohende Arbeitslosigkeit prüfen den Weg über § 82 SGB III.
Was die Weiterbildung bei Distart von klassischen Angeboten unterscheidet, ist die Kombination aus individueller Lernplattform und persönlicher Betreuung: Du lernst in Deinem eigenen Tempo, begleitet von einer festen Ansprechperson, von der Kurswahl bis zum Zertifikat. Die Themen reichen von Online-Marketing über Social Media Management bis zu Künstlicher Intelligenz.
Häufig gestellte Fragen
Reicht die Arbeitsuchendmeldung für einen Bildungsgutschein?
Nein, die bloße Arbeitsuchendmeldung reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob Du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist und die Weiterbildung notwendig ist, um Dich beruflich einzugliedern oder die Arbeitslosigkeit abzuwenden. Ob das bei Dir zutrifft, prüft die Agentur für Arbeit.
Kann ich als Selbständige:r einen Bildungsgutschein bekommen?
Nicht allein aufgrund der Selbständigkeit. Hauptberuflich Selbständige erfüllen die Voraussetzungen regelmäßig nicht, Übergangs-, Nebenerwerbs- und Leistungsfälle müssen aber individuell geprüft werden. Lass Dich dazu bei der Agentur für Arbeit beraten. Für Solo-Selbständige gibt es außerdem das Programm KOMPASS des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ob eine Förderung in Deinem Fall möglich ist, entscheiden die KOMPASS-Anlaufstellen in einem Beratungsgespräch.
Was bedeutet drohende Arbeitslosigkeit beim Bildungsgutschein?
Nach § 17 SGB III sind Personen von Arbeitslosigkeit bedroht, wenn sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit dem Ende der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich danach arbeitslos werden. Alle drei Punkte müssen zusammen vorliegen. Ein auslaufender befristeter Vertrag oder eine angekündigte Kündigung kann darauf hindeuten, Kurzarbeit allein genügt nicht. Eine frühzeitige Beratung bei der Agentur für Arbeit ist sinnvoll.
Bekommen Angestellte einen Bildungsgutschein?
Ja, wenn Dir Arbeitslosigkeit droht und die drei Voraussetzungen nach § 17 SGB III zusammen vorliegen. Für Angestellte ohne drohende Arbeitslosigkeit gibt es die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III. Sie kann die Kosten ganz oder teilweise abdecken, und der Arbeitgeber beteiligt sich je nach Betriebsgröße an den Lehrgangskosten.
Muss die Weiterbildung AZAV-zertifiziert sein, damit der Bildungsgutschein gilt?
Ja, Träger und Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein, sonst lässt sich der Bildungsgutschein nicht einlösen.
Gilt der Bildungsgutschein auch bei Distart und wie geht es nach der Bewilligung weiter?
Ja, Distart ist als AZAV-zertifizierter Bildungsträger anerkannt. Die Weiterbildungen können bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Nach der Bewilligung reichst Du den Gutschein bei Distart ein und startest über ein persönliches Onboarding in Deine Weiterbildung.





