Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Empfehlungsprogramm der Distart Education GmbH (Stand: 08/25)

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1. Geltungsbereich

2. Teilnahmevoraussetzungen

3. Gegenstand des Programms

4. Anspruch auf Provision

5. Art und Höhe der Provision

6. Auszahlung der Provision

7. Pflichten der Empfehlenden

8. Datenschutz

9. Haftung

10. Beendigung des Programms

11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm („Programm“) der Distart GmbH, Petersstraße 35, 04109 Leipzig („Distart“), über das natürliche oder juristische Personen („Empfehlende“) potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer (“Empfehlung“) für zertifizierte Weiterbildungsangebote von Distart vermitteln können. Das Programm steht sowohl Unternehmen und Selbstständigen (“B2B-Empfehlende”) als auch Privatpersonen (“B2C-Empfehlende”) offen (alle zusammen “Empfehlende“). Je nach Art der Empfehlung gelten unterschiedliche Belohnungen (siehe Punkt 5).

2. Teilnahmevoraussetzungen

Wenn wir über Daten sprechen, dann meinen wir personenbezogene Daten. Das sind solche Daten, die es zulassen, eine Person zu identifizieren, wie zum Beispiel der Name oder auch eine IP-Adresse.

(1) Teilnahmeberechtigt am Programm sind volljährige, geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen mit Sitz in der EU.

(2) Die Teilnahme erfolgt durch Nutzung des Empfehlungsformulars auf der Website von Distart.

3. Gegenstand des Programms

(1) Empfehlende haben die Möglichkeit, interessierte Personen an Distart zu vermitteln, sofern diese ernsthaftes Interesse an einer von Distart angebotenen Weiterbildung haben und bisher noch keinen substantiellen Kontakt zu Distart hatten.

(2) Die übermittelten Empfehlungen müssen folgende Mindestinformationen enthalten: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie (falls bekannt) die Anzahl der Mitarbeitenden.

(3) Die Empfehlungen werden durch Distart individuell geprüft. Es besteht kein Anspruch auf Annahme oder Bearbeitung einer Empfehlung.

4. Anspruch auf Provision

(1) Empfehlende erhalten, für jede erfolgreich vermittelte Empfehlung eine Provision gemäß Ziffer 5, wenn:

- die Empfehlung nachweislich erstmalig über den Empfehlenden bei Distart eingegangen ist,

- Distart innerhalb von 15 Monaten nach dem erstmaligen Kontakt mit der empfohlenen Person, ein Weiterbildungsvertrag oder deren Unternehmen abgeschlossen wird und

- die empfohlene Person die Weiterbildung antritt und bis zur ersten Auszahlung durch die Agentur für Arbeit (in der Regel nach einem Monat) aktiv an der Weiterbildung teilnimmt. Maßgeblich ist, dass die erste Ratenzahlung der AfA bei Distart eingegangen ist.

(2) Ein Anspruch auf Provision besteht nicht, wenn:

- die empfohlene Person in den sechs Monaten vor der Übermittlung der Empfehlung bereits im aktiven Kontakt mit Distart stand oder

- der Vertrag mit der Empfehlung widerrufen, storniert oder nicht angetreten wird.

5. Art und Höhe der Provision

Die Art und Höhe der Provision richten sich nach der Art der empfehlenden Person:

B2B-Empfehlende: Empfehlung einer geschäftlich handelnden Person (z. B. Unternehmen oder Selbstständige): Der Empfehlende erhält eine Provision von 1.000 € netto (1.190 € brutto), zahlbar nach Rechnungsstellung an Distart.

B2C-Empfehlende: Empfehlung einer privat handelnden Person (z. B. Personen, die keine ordentliche Rechnung nach § 14 UStG stellen können): Der Empfehlende erhält eine Belohnung im Wert von 200 € in Form eines Wunschgutscheins.

Damit Sie unsere Website aufrufen können, werden bei Abruf unserer Website folgende personenbezogenen Server-Log-Daten verarbeitet:

6. Auszahlung der Provision

Die Art der Auszahlung der Provision richtet sich nach dem Status des Empfehlenden:

B2B-Empfehlende: Geschäftlich handelnde Personen werden per E-Mail über erfolgreiche Vermittlungen und den Provisionsbetrag informiert. Diese stellen dann im Anschluss eine Rechnung über die erzielte Provision gemäß E-Mail.

Die Mitteilung über verdiente Provisionen für erfolgreiche Vermittlungen wird 30 Tage nach Start der jeweiligen Weiterbildung versendet. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Versand der Mitteilung.

B2C-Empfehlende: Privat handelnde Personen erhalten direkt eine E-Mail mit einem Wunschgutschein für jede erfolgreiche Vermittlung.

Die Mitteilung über die verdiente Provision für erfolgreiche Vermittlungen wird 30 Tage nach Start der jeweiligen Weiterbildung versendet. Der Versand des persönlichen Gutscheins erfolgt spätestens 14 Tage nach Versand der Mitteilung.

Eine mehrfache Auszahlung für dieselbe Empfehlung ist ausgeschlossen. Wird dieselbe Empfehlung mehrfach empfohlen, so besteht ein Anspruch auf Provision nur für den ersten Empfehlenden.

7. Pflichten der Empfehlenden

(1) Die Empfehlenden verpflichten sich, nur Personen zu empfehlen, die ein tatsächliches Interesse an einer Weiterbildung haben und einer Kontaktaufnahme durch Distart zugestimmt haben.

(2) Die Weitergabe von Kontaktdaten ohne Einwilligung der betroffenen Person ist untersagt. Verstöße können zivil- und datenschutzrechtlich verfolgt werden.

(3) Empfehlende dürfen keine irreführenden oder unwahren Aussagen über Distart oder dessen Angebote machen.

8. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von Distart, einsehbar unter https://www.distart.de/datenschutz.

(2) Empfehlende sind verpflichtet, die betroffenen Personen über die Weitergabe ihrer Daten an Distart zu informieren und deren ausdrückliche Einwilligung einzuholen.

9. Haftung

(1) Distart haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Distart nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.

(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Beendigung des Programms

(1) Distart behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit ganz oder teilweise zu beenden oder zu verändern.

(2) Bereits vermittelte Empfehlungen und damit verbundene Provisionsansprüche bleiben davon unberührt.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Leipzig, sofern gesetzlich zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.