Weiterbildung steuerlich geltend machen

Deine Möglichkeiten

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Von Deiner Weiterbildung zum Social Media Marketing Manager bzw. zur Social Media Marketing Managerin ablassen, weil die Kosten zu hoch sind?

Wir erklären Dir jetzt mal, warum die Kosten einer Weiterbildung kein Stein auf Deinem Weg Richtung Zukunft sein müssen. In den allermeisten Fällen kannst Du Weiterbildungskosten nämlich steuerlich geltend machen bzw. steuerlich absetzen.

Im folgenden Beitrag erfährst Du, was so eine Weiterbildung überhaupt kostet, wie Du Dich kostenlos weiterbilden kannst und wie Du die Kosten schließlich steuerlich absetzen kannst. Fangen wir mal an:

Kosten einer Weiterbildung

Ganz klarer Fall von “kommt drauf an”. Eins können wir aber sagen: Berufliche Weiterbildungen kosten nicht wenig. Das können in seltenen Fällen wenige hundert Euro sein, die meisten Weiterbildungen bewegen sich aber eher in einem preislichen Rahmen von mehreren tausend Euro.

Doch keine Panik – bevor Du jetzt wieder vor lauter Verzweiflung die Seite schließt und Deinen Traum davonschwimmen siehst. Hierfür gibt es Hilfen und oft bezahlst Du im Endeffekt nur einen kleinen Anteil oder kannst Dich sogar komplett kostenfrei weiterbilden.

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Kostenlos weiterbilden

Bevor Du erfährst, wie Du Deine Weiterbildung bei der Steuer geltend machen kannst, möchten wir Dich auf die Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten, die unter anderem vom Staat, den einzelnen Bundesländern oder Institutionen bereitgestellt werden, hinweisen.

In sehr vielen Fällen musst Du die Weiterbildungskosten nämlich gar nicht selbst tragen. Hier lohnt es sich, zu überprüfen, ob man selbst für eine Förderung berechtigt ist. Je nachdem, ob Du arbeitssuchend, ein Unternehmen, Arbeitnehmer oder Existenzgründer bist, gibt es verschiedene Hilfen:

Weiterbildung steuerlich geltend machen

Wenn Du weder Anspruch auf einen Bildungsgutschein noch auf eine andere Fördermöglichkeit hast, kannst Du Deine Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen einfach selbst steuerlich geltend machen. Hierfür ist es notwendig, eine Steuererklärung abzugeben. Die Kosten für die Weiterbildung werden dann verringert, indem sie von der Summe der zu leistenden Steuerschuld abgezogen werden. Für Arbeitnehmer, Unternehmen und Existenzgründer gibt es leicht unterschiedliche Vorgehensweisen:

Oft kann die Mehrwertsteuer nicht abgesetzt werden. Unsere offiziellen Weiterbildungen sind allerdings umsatzsteuerbefreit und somit für Dich besonders vorteilhaft in der Steuer!

Weiterbildung von der Steuer absetzen als Arbeitnehmer 

Als Arbeitnehmer kannst Du die Kosten für Deine Weiterbildung über die Einkommenssteuererklärung geltend machen. Zu dieser gibt es die sogenannte “Anlage N”. Hier suchst Du dann den Posten "Werbungskosten - Fortbildungskosten" in Zeile 44 und kannst easy alle Kosten eintragen, welche für Deine berufliche Weiterbildung zustande gekommen sind.

Sollte Dich jemand, zum Beispiel der Arbeitgeber, bei den Kosten unterstützt haben, muss dieser Betrag von der Summe abgezogen werden. Die Kosten mindern die Steuerlast für die Weiterbildung. Belege hierfür solltest Du aufbewahren, falls das Finanzamt noch Rückfragen hat oder Überprüfungen durchführen möchte.

Das kannst Du absetzen

Sofern Deine Weiterbildung, Fortbildung, Lehrgang, Seminar oder Kurs die im Berufsbildungsgesetz im § 1 festgeschriebene Bedingung erfüllt und Dir ermöglicht, Deine „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten [...] oder zu erweitern“, kannst Du praktisch fast alles rund um die Maßnahme absetzen

Hierzu gehören:

 

  • 💰 Teilnahmegebühren der Weiterbildung selbst
  • 📚 Literatur
  • 💻 Büromaterial, auch nötige technische Ausstattung
  • 🏨 auswärtige Unterbringung
  • 🛋️ häusliches Arbeitszimmer
  • 🚆 Fahrtkosten (Pauschale)
  • 🍜 Verpflegungsmehraufwand
  • ✍🏼 Prüfungsgebühren

Anders, als bei einer Erstausbildung, in der die Sonderausgaben auf 6000€ im Kalenderjahr gedeckelt sind, ist der Werbungskostenabzug bei einer Weiterbildung betragsmäßig nicht beschränkt. Unsere Weiterbildung ist aber so angelegt, dass sie kostentechnisch sogar zusätzlich immer in den Sonderausgaben liegt.

Weiterbildung steuerlich geltend machen als Unternehmen und Selbstständige:r

Hat ein Unternehmen Kosten für die Qualifizierung von Mitarbeitern, kann es diese als Betriebsausgaben geltend machen. Allerdings werden hier nur die Teilnahmegebühren selbst zu 100% anerkannt. 

Aufwendungen für die Reise zum Schulungsort und zurück oder Verpflegungskosten können meist nicht komplett abgedeckt werden. Hierfür gibt es gesetzliche Pauschalen, die die tatsächlichen Kosten nicht immer decken. Gleiches gilt für Selbstständige und Freiberufler.

Das ist der Grund, aus dem pure Online-Weiterbildungen vor allem von Arbeitgebern gut angenommen werden. Nicht nur, weil dann keine zusätzlichen Kosten anfallen, sondern auch, weil die Mitarbeiter sich ortsungebunden und zeitunabhängig weiterbilden können und eine längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz entfällt.

 

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