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Häufig gestellte Fragen
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine staatliche Förderung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildungen gezielt auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorzubereiten. Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Qualifizierungsmaßnahme.
Die Höhe der Förderung richtet sich hauptsächlich nach Ihrer Unternehmensgröße:
Unternehmen mit 1–49 Mitarbeitenden erhalten bis zu 100 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Bei Unternehmen mit 50–499 Mitarbeitenden beträgt die Förderung bis zu 50 % der Weiterbildungskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts.
Größere Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden erhalten bis zu 25 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und bis zu 25 % zum Arbeitsentgelt.
Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.
Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen für Beschäftigte im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört in der Regel, dass die Maßnahme mindestens 120 Stunden umfasst, bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt wird und zukunftsrelevante Kompetenzen vermittelt. Zudem sollte der letzte Berufsabschluss oder eine vergleichbare Weiterbildung mindestens zwei Jahre zurückliegen. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt wird.
Der Antrag auf Förderung wird im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes in der Regel durch das Unternehmen als Arbeitgeber gestellt, nicht durch die Beschäftigten selbst.
Distart unterstützt Sie bei der Antragstellung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes – von der Vorbereitung aller Unterlagen bis zur Begleitung im gesamten Prozess mit der Bundesagentur für Arbeit.



















